Angelhaken mit zwei Spitzen und einem Schenkel. Besondere Form des Zwillingshakens, der über zwei gleichlange Spitzen verfügt. In NRW nach dem Fischereigesetzt nicht erlaubt.
Angelhaken mit zwei Spitzen und einem Schenkel. Besondere Form des Zwillingshakens, der über zwei gleichlange Spitzen verfügt. In NRW nach dem Fischereigesetzt nicht erlaubt.