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Name des Begriffes: Erlaubnisschein
Beschreibungen des Begriffes:

Erlaubnisschein

Angelschein, Vertrag zwischen Angler und Gewässerpächter beziehungsweise -besitzer, der die Erlaubnis zum Fischfang mit der Angel über einen bestimmten Zeitraum regelt. Im Erlaubnisschein müssen alle Bedingungen, die nicht im Fischereigesetzt festgelegt sind, festgehalten sein.

Typ des Begriff: definition
Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de
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