Dokument, das seinen Inhaber mit dem gültigen Fischereierlaubnisschein grundsätzlich zum Fischfang mit der Angelrute ermächtigt. Ohne den Fischereischein ist das Angeln bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland verboten.
In vielen Bundesländern ist die Ausgabe vom Fischereischein abhängig, vom bestehen der Fischereiprüfung.
Kommen in das innere Steckteil der Kopfrute (Pole) und erleichtern das...
Unberingte Stipprute, bei der die Schnur an der Spitze befestigt wird;...
Auch Kopfrute, unberingte Angelrute, bei der die Schnur an der Spitze...