Die meisten Bundesländer stellen gegen eine Gebühr einen Jugendfischereischein Kindern und Jugendlichen aus, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, aber noch keine Fischereiprüfung abgelegt haben. Das Alter der Jugendlichen in welcher Zeit dieser Schein ausgestellt wird, ist in jedem Bundesland anders.
In NRW z.B. vom 10-16 Lebensjahr
Unberingte Stipprute, bei der die Schnur an der Spitze befestigt wird;...
Auch Kopfrute, unberingte Angelrute, bei der die Schnur an der Spitze...