Fangplatz.de: Einfach erfolgreich angeln.

Begriffe im Angeln einfach erklärt

Erklärung: Mindestmaß

gesetzlich vorgeschriebene Länge, die ein Fisch mindestens aufweisen muß, damit er vom Angler dem Gewässer entnommen werden darf. Die Mindestmaße sollen sicherstellen, dass jeder Fisch die Möglichkeit hat, sich mindestens einmal in seinem Leben fortzupflanzen. Die Werte sind von Fischart zu Fischart unterschiedlich - sie richten sich nach dem Wachstum der einzelnen Arten bis zur Geschlechtsreife. Da Fischereirecht Ländersache ist, variieren die Vorschriften auch von Bundesland zu Bundesland.

 

Die Länge eines Fisches wird ermittelt, indem ihn der Angler von der Maulspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse misst. Weist ein erbeuteter Fisch das vorgeschriebene Mindestmaß nicht auf, muss ihn der Angler sofort schonend in das Gewässer zurücksetzen.

ZurückLexikon

Du möchtest einen Begriff vorschlagen?...

Vorschlag für Angellexikon

Information zum Datenschutz

Wir benötigen deinen Namen und E-Mailadresse um eventuell noch mal mit dir Kontakt wegen Fragen aufzunehmen. Deine persönlichen Daten werden nicht publiziert, an Dritte weiter gereicht und nach Ende unserer Kommunikation mit dir bei uns gelöscht. Mehr dazu findest du in unseren Datenschutzhinweisen.

Gebt einen (keinen) Betrag für die ukrainischen Flüchtlinge.

Dir hat der Artikel gefallen?
Er ist übrigens kostenlos und ohne Werbung!
Jetzt kommst DU!
Jede Spende an "Nothilfe Ukraine - Deine Spende hilft von Deutschland Hilft" hilft und du bekommst eine Spendenquittung.

Jetzt spenden...Schon 1 EUR hilft

Informationen zur Spende und zur Bedienung

Suche Artikel über das Angeln in der Fangplatz.de Welt

Fangplatz.de

Social Links