Bezeichnung für einen Fisch, der kürzer ist, als das gesetzlich vorgeschrieben Mindestmaß. Einen untermaßigen Fisch muss der Angler sofort und schonend in das Gewässer zurücksetzen.
Das Mindestmaß soll sicherstellen, dass jeder Fisch die Möglichkeit hat, sich mindestens einmal in seinem Leben fortzupflanzen. Die Werte sind von Fischart zu Fischart unterschiedlich - sie richten sich nach dem Wachstum der einzelnen Arten bis zur Geschlechtsreife. Da Fischereirecht Ländersache ist, variieren die Vorschriften auch von Bundesland zu Bundesland.
Ob ein Fisch maßig oder untermaßig ist, wird ermittelt, indem ihn der Angler von der Maulspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse misst.
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