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Rechtsfrage: Zurücksetzen von gefangenen Fischen – „Catch and Release“

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Immer wieder ein heiß diskutiertes Thema in der Angelwelt ist das Zurücksetzen von gefangenen Fischen. Einige praktizieren es fast ausnahmslos, während andere behaupten, dass jeder gefangene und maßige Fisch nach dem Fang zu töten sei, wenn er nicht in der Schonzeit gelandet wurde.
Doch was ist eigentlich der genaue Sachverhalt, worauf stützen sich die oberen Aussagen und wie verhält man sich richtig?

Wir haben euch aus der jüngeren Literatur und Forschung einige Ansätze mit Internet-Adressen und Ansprechpartner zusammengestellt, die euch einen Leitfaden geben sollen. Natürlich ersetzen sie keine Rechtsberatung. Aber als Orientierungshilfe dienen sie allemal.

Kern der Diskussion ist das Tierschutzgesetz

Egal welchen Fall wir zu diesem Thema betrachten, am Ende landen wir immer wieder beim bundesweit geltendem Tierschutzgesetz und hier auf drei zentrale, für uns Angler wichtigen Passagen:

  • Hier heißt es in §1:
    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohnevernünftigenGrundSchmerzen,LeidenoderSchädenzufügen.
  • Und in §17:
    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. ein Wirbeltier ohne vernünftigenGrundtötet oder
    2. einem Wirbeltier
        a) aus RohheiterheblicheSchmerzenoderLeiden oder
        b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
  • Sowie in § 18
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1.einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,...

 

Doch was bedeuten diese Passagen für die Angler?

Bevor wir uns auf den Gesetzestext stürzen, müssen wir zunächst die Kernbegriffe, mit denen der Gesetzgeber arbeitet, genauer betrachten. Das sind:

  • Schmerzen

  • Leiden

  • Schäden

  • vernünftiger Grund

Was bedeutet dies für die Fische? Wenn man uns Menschen fragt, dann ist schnell geklärt, was wir unter Schäden, Leiden oder gar Schmerzen verstehen. Wir können uns für uns verständlich artikulieren und auf entsprechende Reize für uns verständliche Antworten geben.

Können das unsere Fische ebenfalls ohne dass wir ihre Verhalten mit ausführlichen Interpretationen, die auf UNSEREM Gefühlsleben beruhen und daher nicht objektiv sein können, bewerten? Das können wir ohne Zweifel mit „Nein“ beantworten.

Wir können sogar noch einen Schritt weiter gehen und die Frage stellen: „Sind Fische genauso gebaut wie wir Menschen?“.
Sie „atmen“ im Wasser. Wir nicht, wir atmen in der Luft!
Sie haben Flossen. Wir nicht, wir bewegen uns auf Beinen fort!
Sie sind Wechselwarmblüter. Wir sind Warmblüter!
Sie haben ein kleines Gehirn. Wir haben ein größeres Gehirn.
u.s.w.

Wir können die Liste der Unterschiede zwischen uns und den Fischen lang weiter führen...
Am Ende wird auf jeden Fall stehen, dass Fische und Menschen sehr unterschiedlich gebaut sind. Betrachten wir uns zudem den evolutionären Entwicklungsbaum der Fische im Vergleich zu dem der Menschen, werden die Unterschiede noch deutlicher zu Tage treten. Daher können wir mit großer Gewissheit sagen, dass Fische nicht so fühlen, handeln und denken, wie wir Menschen. Das bedeutet auch, dass man ein Schmerzempfinden, wie wir es als Menschen verstehen, sicher nicht auf einen Fisch übertragen kann. Unser Schmerzempfinden haben Fische also ganz sicher nicht! Doch was fühlen sie stattdessen? Die unteren Abschnitte beleuchten das.

Schmerzreaktion und Leiden oder nur einfache Reflexe?

Wissenschaftliche Arbeiten haben sich diesem Thema natürlich ausführlich gewidmet. Doch auch nach vielen Untersuchungen kann uns heute kein seriöser Wissenschaftler ganz genau beantworten, was Fische nach einem Reiz (Hakenstich, Biss u.s.w.) fühlen. Wir wissen es einfach nicht!

Und genau hier liegt das Problem der Diskussion. Denn wir müssen uns irgendwie über Brücken an das Thema „Schmerzen, Leiden“ heran pirschen. Die Rechtssprechung steckt in dem selben Dilemma. Denn sie kennt keine Definition für Schmerz oder Leiden und lässt sich da gerne von eigenen Gefühlen (ver-)leiten. Meist behilft sie sich stattdessen mit der Definition der „International Association for the study of Pain“ (ISAP).

  • „Schmerz ist ein unangenehmesSinnes-oderGefühlserlebnis, das mit tatsächlicher oder potenzieller Gewebeschädigung einhergeht oder von betroffenen Personen so beschrieben wird, als wäre eine solche Gewebeschädigung die Ursache.“

Wer aber die oberen Ausführungen zum Schmerz oder Leiden genau gelesen hat, wird auch bei dieser Definition das Problem feststellen. Ein „unangenehmes Sinnes- oder Gefühlserlebnis“ werden uns Fische nie mitteilen können. Einzig eine geringfügige Gewebeschädigung können wir beim Angeln feststellen. Ob diese aber ausreicht, den Fischen nachhaltig zu schädigen behandele ich unten im Abschnitt ZumThemaSchaden.

Wer sich mit dem Thema „Schmerz“ genauer auseinandersetzen möchte, der kann hier in allgemein verständlicher Literatur etwas lesen.

Schmerz: Die Neurologie kann uns weiter helfen

Die Neurologie ist der Teil der Biologie, die das Nervensystem und deren Zellen (die Neuronen) untersucht. Die Neuronen sorgen dafür, dass wir Lebewesen fühlen, denken und handeln, also unsere Gliedmaßen bewusst oder unbewusst steuern können. Folglich sind sie auch dafür zuständig, ob wir einen Reiz (z.B. einen Stich in die Hand) als angenehm oder als schmerzhaft empfinden. Damit wir zu einem Reiz ein positives (z.B. Freude) oder ein negatives Gefühl (z.B. Leiden) entwickeln können, bedarf es einer Verarbeitung des Reizes durch viele hintereinander geschalteter Neuronen. Diese Verarbeitung beginnt schon auf dem Weg von der Hand zum Gehirn und endet in einem bestimmten für die Hände spezialisiertem Gehirnareal in unserem Kopf. Das Signal, was am Ende der Verarbeitungskette also heraus kommt, entscheidet über unser Gefühl und nicht alleine der Reiz des Rezeptors (= natürlicher Sensor), der den Reiz registriert! Bei Querschnittsgelähmten z.B. ist die Verbindung der Neuronen bis zum Gehirn unterbrochen. Folglich haben viele Querschnittsgelähmte kein Gefühl in den unteren Gliedmaßen und können von dort auch keinen Schmerz wahrnehmen und leiden daher auch nicht, wenn man sie fortdauernd kneift, obwohl die Rezeptoren/Sensoren das Kneifen registrieren. Die Verarbeitung ist jedoch gestört.
Seit 2004 haben wir Angler aus der Forschung eine wichtige Arbeit zur Hand, die uns besser verstehen lässt, was Fische tatsächlich fühlen könnten. J.D. Rose publizierte seine Studie „The neurobehavioral nature of fishes and the question of awareness and pain“ (in Deutsch: Die neuronale Natur der Fischen und die Frage zum Empfinden von Schmerz oder Stress).

Diese Studie sammelt die Erkenntnisse aus über hundert wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema und kommt zum Ergebnis, dass

  • zum Schmerzempfinden und zum Leiden, wie es die Definition der ISAP definiert (s. oben) ein Bewusstsein vorhanden sein muss, um einen Reiz als unangenehm oder angenehm zu empfinden oder eine gefühlsmäßige Erfahrung zu haben. Erst ein Bewusstsein kann einen Reiz eine solche Verarbeitung im Nervensystem gewährleisten, um ihn als Schmerz, als Kribbeln oder als Streicheln wirklich empfinden zu können. Man spricht bei der Reizverarbeitung übrigens auch von einem „Reiz-Mapping“ oder einer „Reiz-Färbung“.

  • Liegt kein Bewusstsein vor, dann ist davon auszugehen, dass Lebewesen auf einen Reiz mit einem Reflex oder einer instinktiven Reaktion reagieren (Flucht, Angststarre, aber auch ein Angriff). Das ist aber etwas ganz anderes als ein Schmerzempfinden bzw. ein Leiden, wie es oben definiert wird. Selbst Bakterien, die keine Nervenzellen besitzen, können solche Reflexe zeigen.

Nun stellt sich natürlich die Frage, was ein „Bewusstsein“ ist und woher es letztendlich im Neuronen-Dickicht eines Organismus her kommt. Damit befinden wir uns erneut in einem Dilemma, denn auch das kann uns kein Wissenschaftler ganz genau beantworten.
Es wird aber allgemein angenommen, dass vor allem zwei Regionen in unserem Gehirn für das Empfinden eines Bewusstseins verantwortlich zu sein scheinen. Der Neocortex und die Amygdala.
Folgt man diesem Gedanken, so muss man „nur“ im Fischgehirn auf die Suche nach vergleichbaren Hirnregionen gehen. Hier wird der Neurologe auch tatsächlich fündig. Allerdings sind diese vergleichbaren Regionen bei Fischen im Vergleich zu höheren Wirbeltieren oder gar dem Menschen so wenig entwickelt, dass sie nach dem jetzigen Stand der Forschung nicht ausreichen können, um ein menschenähnliches Bewusstsein zu erzeugen und somit eine bewusste Empfindung, wie Schmerzen oder Leiden, für Fische nicht möglich ist.

Folglich kann man nach Rose's Untersuchungen zum momentanen Forschungsstand eher davon aus gehen, dass Fische nicht in der Lage sind, Schmerzen oder Leiden zu empfinden sondern eher mit reflexartigen Reaktionen auf Reize reagieren.
Daher wäre kein Verstoß gegen §17 des Tierschutzgesetzes beim anglerischen Fang eines Fisches gegeben, weil Fische die neuronale Verarbeitungsgrundlage zum Empfinden von Schmerzen oder Leiden fehlen.

Erzeugt Stress Leiden?

Seit dem bekannten Setzkescher-Urteil aus dem Jahr 2000 wird der Begriff Stress immer wieder im Zusammenhang mit Leiden diskutiert. Demnach könnte man ein Verhalten von gestressten Tieren (z.B. Regenbogenforellen) messen und ihnen so indirekt ein Leiden unterstellen. Hier trat vor allem die Studie von Dr. Schreckenbach in Erscheinung, wegen derer die Angeklagten im Setzkescher-Urteil am Ende frei gesprochen wurden.

Dr. Schreckenbach legte hier überzeugend dar, dass Stress eine natürliche Erscheinung der Anpassung von Lebewesen ist und zum Überleben unverzichtbar ist. Auch Fische reagieren auf Veränderungen in ihrer Umwelt mit Stress. Nur so können sie sich an die Veränderungen letztendlich erfolgreich anpassen (Allgemeines Anpassungssyndrom, ASS). Aus den Arbeiten von Schreckenbach geht aber auch hervor, dass zu hoher Stress zu Schäden bei den Fischen führen kann. Die Grenze, bei der Stress von gutartig/natürlich zu schädlich kippt, ist bei jeder Fischart und sogar bei jedem Individuum (auch bei uns Menschen) unterschiedlich gelagert, so dass es im Vorfeld extrem schwierig ist, diese zu erkennen oder sogar einen festen Grenzwert zu bestimmen. Damit stecken wir wieder in dem Dilemma, dass wir wissen, dass wenig Stress den Fischen tagtäglich begegnet und ihnen nichts ausmacht, wir aber die Grenze von verträglichen und gesundheitsschädlichen Stress nicht kennen. Allgemein wird aber von dem Sachverhalt ausgegangen, dass eine ordnungsgemäße und der Tierart entsprechende schonende Versorgung des gefangenen Fisches keinen gesundheitsgefährdenden Stress erzeugt. Auch das zeigt die Schreckenbach-Studie und die tagtäglich von Anglern binnen kurzer Zeit gemachten Mehrfachfänge von ein und dem selben Fisch.

Zum Thema Schaden

Nachdem wir uns dem Thema Schmerzen und Leiden ausführlich gewidmet haben, wenden wir uns nun dem letzten Kernwort der Gesetzestexte zu: dem Schaden.

Egal mit welchem Köder und mit welchem Haken wir zum Angeln ziehen. Sobald wir einen Fisch gehakt haben, führen wir ihm, rechtlich gesehen, einen Schaden zu. Allerdings spricht der Gesetzgeber in §18 von einem „erheblichen Schaden“. Damit ist kein kleiner Einstich von einem Angelhaken in der Lippe gemeint. Trotzdem liegt diese Bewertung im Ermessen der Rechtssprecher.

Wurde der gefangene Fisch wieder zurückgesetzt, gestaltet sich eine Beweisführung zu diesem Thema sicher schwierig.
Liegen aber Indizien vor, dass ein Fisch mit geschlucktem Drilling, zerstörten Kiemen oder einer abgerissenen Lippe zurückgesetzt wurde, dann bekommt der Begriff „erheblicher Schaden“ sicher eine größere Bedeutung bei der Bewertung und kann so auch negativ für den Angler bewertet werden.

Zusammenfassendes Fazit:

  1. Eine Leidensfähigkeit der Fische laut der allgemeinen Definitionen ist nach heutigen Wissensstand und Stand der Forschung eher fraglich.

  2. Stress-Symptome als Leidensindikatoren sind bei Fischen (aber auch anderen Lebewesen) natürliche Alltagserscheinungen und wichtig für die Anpassung und sind daher ungeeignet, um eine objektive Zustandsbeschreibung des Lebewesens zu erhalten. Außerdem ist die Grenze zwischen gutem und schlechtem Stress von Individuum zu Individuum unterschiedlich und kann daher nicht bestimmt werden.

  3. Das Angeln kann bei Fischen zu erheblichen Schäden führen (z.B. geschluckter Angelhaken oder Drilling). Das kann bei der Bewertung des Falles, wenn die Schädigung nachweisbar ist, zu einer negativen Beurteilung für den Angler führen. Kleinere Schäden, die zum Beispiel mit einem Angelhaken, der sich in die Lippe eines Fisches festgesetzt hat,können nicht als erheblich betrachtet werden.
    Wichtig!
    Das Zufügen von Schäden ohne vernünftigen Grund hat das deutsche Recht untersagt und kann nach §18 Abs. 1 mit einem Bußgeld bedacht werden. Das bedeutet, dass man aus reinem Spaß gar nicht angeln darf. Ein vernünftiger Grund zum Angeln ist:
    Fischfang zum Verzehr für Mensch und Tier, zur Hege/Pflege der Gewässer (Stichwort Bestandsaufnahme) oder zu wissenschaftlichen Zwecken.

Kurz: Das Zurücksetzen von maßigen Fischen ist generell nicht verboten, da es nirgends explizit in Gesetzestexten gefordert wird. (Ausnahme Schleswig-Holstein! Hier wird das Angeln mit dem Ziel Catch and Release ausdrücklich im Landesfischereirecht untersagt.) Und was nicht verboten ist, ist in Deutschland generell erlaubt.
Wer einen schönen Speisefisch angeln möchte, dabei aber einen kapitalen Brocken an die Angel bekommt, ihn vorsichtig landet, schonend versorgt, wiegt, schnell (!!!) ein Erinnerungsfoto schießt und ihn dann wieder schonend in sein Element zurück setzt, weil er das "dicke Ding" nicht verwerten kann, kann einer Anzeige gelassen entgegen sehen. Er holt sich die richtige Rechtsberatung, die die richtigen Argumente zur Verteidigung anbringt und der Fall wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt.

Urteile zu Catch and Release

  • 2001 in Oberhausen: Ein Karpfen wird gefangen, gewogen und zurückgesetzt.
    Urteil: Verurteilung mit Geldstrafe wegen Catch & Release.
    (Anmerkung: Die Untersuchungen von Rose (s. oben) waren da noch nicht publiziert!)
  • 2006 in Berlin: Ein Zander wird gefangen, gewogen, fotografiert und zurückgesetzt.
    Urteil: Nach Wohnungsdurchsuchung mit dem Fund weiterer Fang-Bilder wird das Verfahren eingestellt.
  • 2010 in Kleve: Ein Wels wird gefangen, gewogen fotografiert und an einer anderen Stelle ausgesetzt.
    Urteil: Ermittlungen wurden eingestellt, weil keine Tierquälerei ersichtlich war.
  • 2011 Lemgo: Ein Karpfen wird gefangen, gewogen und zurückgesetzt.
    Urteil: Verurteilung wegen Catch & Release mit Geldstrafe. Wissenschaftliche Erkenntnisse wurden bei dem Urteil nicht berücksichtigt.
  • 2010-2012 Köln: Ein kapitaler Barsch wird gefangen und zurückgesetzt, weil der Angler ihn für den Fortbestand der Art im Gewässer für wichtig hält. Die Anklage erfolgte von der Bezirksregierung Köln aufgrund eines Zeitungsartikels, in dem der Angler sein Handeln erklärte.
    Urteil: Die Anklage wurde nach einer Gegendarstellung von Rechtsanwalt Elmar Weber eingestellt (s. Fisch und Fang, Ausgabe 02-12/Februar 2012).

Persönliche Anmerkung

Dieser Artikel sollte objektiv den momentanen Stand (Mai 2012) der Wissenschaft zu diesem Thema beleuchten und nicht mit der Brechstange irgendwelche Argumente pro Angeln zusammen stellen. Natürlich kann sich der oben dargestellte Wissensstand mit neuen wissenschaftlichen Publikationen wieder ändern, aber auch verfestigen.

Da ich selbst in der Verhaltensforschung gearbeitet habe und mit der Neurologie in Verbindung mit dem Verhalten von Tieren oft zusammen getroffen bin, bin ich selbst sehr daran interessiert was die Flossenträger tatsächlich spüren. In dieser Diskussion sollte es nämlich auch für uns Angler darum gehen, die Gefühlswelt der Kreaturen mit denen wir uns so lange beschäftigen, besser zu verstehen und nicht einfach nur egoistisch auf die persönlichen Vorlieben zu schauen.

Jedem Angler sollte bei der Ausübung seines Hobbys zu jeder Sekunde bewusst sein, dass er mit Lebewesen zu tun hat, die in irgendeiner Form ihre Welt wahrnehmen. Das bedeutet für uns, dass wir diese Kreaturen pflegen, hegen und so sorgsam mit ihnen umgehen, wie wir es nur können.

Die oberen Zeilen geben keinem Angler die Argumente, Fische nicht sachgemäß zu versorgen. DAS ist dann am Ende ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und gehört geahndet.

Ich wünsche euch viel Spaß beim Angeln und behandelt eure Fänge vorbildlich!

Ihr wisst jetzt ja ein wenig mehr, was die Fische fühlen könnten.

Euer schummi


Vortrag 2017: Prof. Robert Arlinghaus vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) im Forschungsverbund Berlin e.V.

Mehr Informationen zu Prof. Robert Arlinghaus und Kontaktdaten findest du auf seiner Inernetseite oder auf Facebook.

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Weitere interessante Links zum Thema:

www.igb-berlin.de


www.catch-release.de


de.wikipedia.org/wiki/Fangen_und_Freilassen


en.wikipedia.org/wiki/Pain_in_fish

Video: Prof. Arlinghaus erklärt Catch & Release von Fischen: Stand der heutigen Forschung, wie Fische beim Fang und Hältern reagieren und wie die Gründe für "Catch & Release" in der Gesellschaft bewertet werden.

http://en.wikipedia.org/wiki/Pain_in_fish – Überblick über die Schmerzforschung, die unterschiedlichen Meinungen und die Forschungsgeschichte (in englisch).

http://www.wupperadvokaten.de – Rechtsanwalt Elmar Weber hat einen Fisch und Fang Artikel zum Catch & Release mit verfasst.

http://www.carphuntersmagazine.de/ Carp Hunters Magazin, Ausgabe 42, März 2012, Catch & Release, S. 28-33

http://www.fischundfang.de Fisch und Fang, Ausgabe 02-12 (Februar 2012), Schwerpunkt Catch & Release, S. 16-27

http://besatz-fisch.de/images/stories/Papers/arlinghausetal_biolcons_2010.pdf
The conservation and fishery benefits of protecting large pike (Esox lucius L.) by harvest regulations in recreational fishing

Letale und subletale Auswirkungen von Fangen-und-Zurücksetzen: Meta-Analyse verfügbarer Literatur und Empfehlungen für das angelfischereiliche Management in Deutschland

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